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I. Allgemeines:
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1.
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von Peter Burggraf durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots von Peter Burggraf (im folgenden PeBu-Foto genannt) durch den
Kunden.
3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass PeBu-Foto
diese schriftlich anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen
und Leistungen von PeBu-Foto.
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II. Überlassenes
Bildmaterial:
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1.
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form oder in welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom PeBu-Foto gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen dieser
Werke sind als eigenständige Leistungen zu vergüten.
4.
Die Negative oder digitalen Daten verbleiben bei PeBu-Foto. Eine Herausgabe dieser,
an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
5.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Werktage nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
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III. Nutzungsrecht:
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1.
PeBu-Foto steht das Urheberrecht an den Lichtbildern gemäß dem
Urheberrechtsgesetzes zu.
2.Die von PeBu-Foto erstellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen für die
Nutzung des Bildmaterials, zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
4.
Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung
bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von PeBu-Foto.
Das gilt insbesondere für:
-eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstige Nachdrucken.
-
jegliche Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
-
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses
nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB dient.
-
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern.
-
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische
Archive des Kunden handelt).
-
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopis geeignet sind.
5.
Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars
an PeBu-Foto.
6.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet, in
sofern nichts anderes vereinbart wurde, unter der Voraussetzung der Anbringung
des von PeBu-Foto vorgegebenen Urhebervermerks.
Eine
Verletzung des Rechts auf den Urhebervermerk berechtigt PeBu-Foto zum Schadensersatz.
7.
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers
oder Mitbewerber nur nach Einwilligung durch PeBu-Foto gestattet.
8.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PeBu-Foto
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
10.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
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IV. Haftung:
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1.Pebu-Foto
übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet PeBu-Foto für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten
haftet PeBu-Foto, wenn nichts anderes
vereinbart, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die
Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen insoweit dieses möglich.
Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen
oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl
und Feuer versichert sein.
4.
Für die Datenspeicherung verwenden PeBu-Foto Disketten, CD-R(W) oder DVD+/-R(W),
die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für
Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer
entstehen, schließt PeBu-Foto ich jede Haftung aus.
5.PeBu-Foto verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Für Schäden, die dem
Empfänger gleichwohl in welcher Form durch PeBu-Foto übermittelten Daten entstehen,
schließt PeBu-Foto ich jede Haftung aus.
6.
PeBu-Foto verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig auf. PeBu-Foto ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit
Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er den
Auftraggeber benachrichtigen und ihm die Negative zum Kauf anbieten.
7.
PeBu-Foto haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im
Besonderen bei digitalen Druck-Erzeugnissen.
8.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt.
9.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist
kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
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V. Nebenpflichten:
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1.
Der Auftraggeber versichert, dass er im Rahmen des Auftrags beteiligte
Personnen über die Erstellung von Lichtbildern informiert und entsprechend dem
Verwendungszweck der Lichtbilder, die Einwilligung der abgebildeten Personen
zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2.
Der Auftraggeber versichert, dass er für alle an PeBu-Foto übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
3.
Der Auftraggeber versichert, dass er für alle an PeBu-Foto übergebenen Aufnahmeobjekte
das unwiderrufliche Recht zur Erstellung
von Aufnahmematerial des abzubildenden Objektes besitzt, um diese in beliebigen
Medien für beliebige Zwecke zu nutzen und zu verwerten, dies schließt unter
anderem Werbung, Werbeaktionen und Marketing für ein Produkt oder eine
Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein.
4.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach
zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu
berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit
der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er
einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
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VI.Honorare und Eigentums-
vorbehalt:
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1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, oder
vereinbarte Pauschale berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf
die Endpreise gem.§19UstG
ohne Mehrwertsteuer aus.
2.Durchden Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3.
Das Honorar ist spätestens binnen 14 (in Worten:vierzehn) Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn
er die Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten:vierzehn) Tage nach Zugang
einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. PeBu-Foto bleibt
vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung
herbeizuführen. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu
verzinsen.
4.Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig.
5.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten
Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich
der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
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VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz:
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1.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von PeBu-Foto erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
3.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von EUR
0,50 pro Tag und Bild.
4..
Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation
verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen..
5.Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
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VIII. Leistungsstörung,
Ausfallhonorar
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1.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich
das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend.
Ist
ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des
Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2.
Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen, es
sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
3.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (per Einschreiben oder
persönlicher Übergabe ) anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages durch den
Auftraggeber bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn werden 25% der vereinbarten Vergütung
beansprucht. Bei späterer Stornierung werden mindestens 50% der Vergütung
erhoben; ausgenommen sind die jeweiligen Fahrtkosten. Alle anders lautenden
Absprachen bedürfen der Schriftform.
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VIII.Verbotene
Verwendung
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Bilder
von PeBu-foto dürfen nicht eingesetzt werden.
1.Für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische,
Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen.
2.
In einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und
Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die
abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten
Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle
Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise
persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder
angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch,
Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder
sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem
Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre.
3.
Als Marke, Geschmacksmuster, Logo oder Unternehmenskennzeichen oder als Teil
hiervon.
4.Fürunerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming).
5.Fürsonstige unerlaubte Handlungen
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X Datenschutz:
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1.
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen
des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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XI. Gerichtssstand:
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1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, derWohnsitz von Peter Burggraf.
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Download: der AGBs

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